Gegenstand der Klage des Landeswahlleiters ist die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Bremerhavener Abgeordneten hatten die Kandidaten von Bündnis Deutschland (BD) glatt durchfallen lassen. Das wollte Cors nicht hinnehmen. Seiner Meinung nach muss das Wahlprüfungsgericht auch die Stärke der Parteien in der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln. Nach einer Rüge im Oktober vergangenen Jahres reichte er deshalb zu Jahresbeginn die Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Er stellte zudem einen Eilantrag, weil das Wahlprüfungsgericht bereits am 18. Januar zusammentreten soll. Allerdings wurde der Antrag von Cors jetzt abgewiesen.
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