Der Vorwurf des Mordes könne nicht nachgewiesen werden, so Verteidiger Thomas Domanski. „Er ist kein Mörder“, sagte er. Es gebe zwar ein paar Indizien, aber keine Beweise. Er hielt sich allerdings weitere Möglichkeiten offen.
Wenn das Gericht doch zu der Ansicht komme, dass der Angeklagte schuldig sei, dann sei es maximal ein Totschlag. Die Mordmerkmale wie Vorsatz oder Niederträchtigkeit seien nicht gegeben, wenn dann handele es sich um eine Tat im Affekt.
Als Laie könnte man denken, diese Einlassungen seien ein heimliches Schuldeingeständnis des Verteidigers, auch der Angeklagte reagierte irritiert. Juristen im Saal bewerteten das allerdings als normal - das Plädoyer sei ohne Wenn und Aber auf Freispruch.
Brief von Ekaterinas Schwiegermutter wird verlesen
Darüber hinaus wurde der neuerliche Brief der Schwiegermutter von Ekaterina B. vorgelesen, dem Inhalt wurde vom Gericht allerdings keine große Bedeutung beigemessen. Das darin enthaltene Schuldeingeständnis sei nur eine Anpassung ihrer Aussage an die Entwicklungen im Prozess.
Morgen wird das Plädoyer des 2. Verteidigers Helmut Pollähne gehalten. Zudem erhält der Angeklagte die Möglichkeit, seine letzten Worte vor dem Urteil zu sprechen.