Bremerhaven

Die Ehrenamtskarte im Land Bremen soll attraktiver werden

Ehrenamtliches Engagement ist für viele Ehrensache: Sie engagieren sich im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz. Dieses große Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt.

Die Ehrenamtskarte bietet in Bremen und Niedersachsen rund 2.500 Vergünstigungen, darunter Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern.

Die Ehrenamtskarte bietet in Bremen und Niedersachsen rund 2.500 Vergünstigungen, darunter Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern. Foto: Archiv

Die Karte bietet in Bremen und Niedersachsen rund 2.500 Vergünstigungen, darunter Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern. Aktuell gibt es rund 3.500 aktive Karteninhaber im Land Bremen, in Niedersachsen etwa 12.000. Seit Anfang Juli sind Neuregelungen in Kraft, die den Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtern. Damit wollen Bremen, Niedersachsen und die beteiligten Kommunen den herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl besonders würdigen.

„Wer sich ehrenamtlich engagiert, übernimmt eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft“, betont Dr. Claudia Schilling (SPD), Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. „Diesen freiwilligen Beitrag zum Wohl aller wollen wir mit dem vereinfachten Zugang zur Ehrenamtskarte zusätzlich anerkennen und würdigen.“

Die Neuregelungen im Einzelnen:

1. Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst: Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen - der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

2. Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre: Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden beziehungsweise 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss. Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten.

Ehrenamtskarte auf digitalem Weg beantragen

3. Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem Freiwilligen-Server: Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem Freiwilligen-Server unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen.

Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl. (pm/bel)

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