Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sind die Länder befugt, das Anwohnerparken selbst zu regeln und diese Ermächtigung auch an die Kommunen weiterzugeben. Bis 2020 setzte die bundeseinheitliche Gebührenordnung einen Rahmen zwischen 10,20 und 30,70 Euro. Damit sollte der Verwaltungsaufwand abgedeckt werden.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Der NZ-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.