Jens Eckhoff, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundes-Nachtragshaushalt 2021 Parallelen zu den CDU-Argumenten vor dem Bremer Staatsgerichtshof am Drei-Milliarden-Euro-Schuldenpaket von Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). „Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Die Schuldenbremse ist streng anzuwendendes Verfassungsrecht und darf nicht umgangen werden“, betont Eckhoff. Eine Aussetzung der Schuldenbremse sei ein eng begrenzter Ausnahmefall. Dass die gesamten Kreditermächtigungen – auch rückwirkend – gestrichen wurden, unterstreiche die enormen Risiken eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse. Eckhoff: „Auch für Bremen zeichnen sich damit deutlich höhere Risiken ab.“ (pm/mcw)
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