Die Wahlrechtsreform wird diese Bundestagswahl beeinflussen. Durch sie wird die Zahl der Abgeordneten im Bundestag auf 630 begrenzt. Dazu sieht sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Das bedeutet: Wer als Direktkandidat seinen Wahlkreis gewinnt, zieht nicht mehr zwangsläufig in den Bundestag ein. Dass Direktkandidaten leer ausgehen, wird vor allem in Bundesländern der Fall sein, wo Kandidaten einer Partei reihenweise Wahlkreise gewinnen, das eigentliche Ergebnis der Partei - das Wahlergebnis über die Zweitstimme - aber nicht mithalten kann. Der CDU droht etwa in Schleswig-Holstein dieser Umstand, dass sie dort „zu viele“ Wahlkreise für ihr Zweitstimmen-Ergebnis gewinnt und einige Gewinner nicht in den Bundestag einziehen. Die SPD könnte in Hamburg und Bremen in diese Situation geraten.
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