Bremerhaven Kriminalität

Bremerhavener Kopfschussprozess: Schwierige Suche nach dem Tötungs-Motiv

Hat Hartmut B. tatsächlich seine psychisch kranke Lebensgefährtin erschossen? Ein Kopfschuss als Erlösung vom Leid? Wieso drehte er nicht früher durch, als der Leidensdruck wegen ihrer Ausraster und Zusammenbrüche größer war?, fragt sich das Gericht.

Justizbeamte im Gerichtssaal.

Im Bremerhavener Kopfschussprozess wurde am Mittwoch das psychiatrische Gutachten vorgestellt. Dabei ging es auch um die Frage nach einem Motiv. Foto: Mündelein

Die Frage nach der Motivation stand am Mittwoch ebenfalls im Raum, als der sogenannte Kopfschussprozess gegen den 66 Jahre alten Angeklagten am Landgericht Bremen fortgesetzt wurde. Hartmut B. soll am Morgen des 25. Januars vergangenen Jahres in einem Haus in der Bremerhavener Gaußstraße seine Lebensgefährtin mit einem Schuss aus unmittelbarer Nähe in den Kopf getötet haben. Angeklagt ist er wegen Totschlags. Doch der Mann bestreitet die Tat und beteuert, dass seine psychisch kranke Lebensgefährtin sich selbst getötet habe.

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