Bremerhaven

Arbeitszeiterfassung an den Schulen: Mehrarbeit ausgleichen

„Die konkrete Umsetzung des Arbeitszeiturteils muss auch für Beschäftigte in Schulen bedeuten, dass nur das erfasst wird, was gesetzlich vorgeschrieben ist: Anfang, Ende und Pausen“ ergänzt die GEW-Landessprecherin Elke Suhr. „Zu einer Kontrolle der Arbeit und Leistung darf dies nicht führen.“ Die Erfassung müsse zeitnah durch die Beschäftigten mit einem einfach zu handhabenden elektronischen System erfolgen.

„Die senatorische Behörde sollte sich schon jetzt damit auseinandersetzen, wie die Mehrarbeit des Personals ausgeglichen werden kann, statt zu versuchen, diese durch neue Arbeitszeitmodelle zu kaschieren“, fügt Fabian Kinz hinzu. Die GEW fordert eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung (mindestens um zwei Stunden) auf den Stand von 1997. (pm/bel)

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