Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Das teilt nun die Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven mit. Die Verordnung zur verlängerten Bezugsdauer tritt demnach am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2025 gültig.
Unternehmen in Kurzarbeit profitieren
Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befinden und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Tritt der Arbeitsausfall 2025 erstmalig im Betrieb auf, endet der Bezugszeitraum regulär nach zwölf Monaten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. (pm/yvo)