Die Gerichte im Land Bremen haben in 2022 im Zuge von Straf- und Ermittlungsverfahren Geldauflagen in Höhe von 831.113 Euro zugewiesen. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit. Von der Summe flossen
603.918 Euro an die Landeskasse Bremen. „Hierbei handelt es sich um die zuerkannten Geldbeträge; ob die Geldauflagen tatsächlich erfüllt wurden, wird statistisch nicht erfasst“, heißt es in der Mitteilung. Von den 227.195 Euro, die gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen wurden, entfielen auf Einrichtungen mit Sitz in Bremen 136.565 Euro und in Bremerhaven 47.020 Euro. Ermittlungs- und Strafverfahren können unter bestimmten Umständen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Geldauflagen können zudem auch im Rahmen von Strafaussetzungen zur Bewährung angeordnet werden. (pm/axt)