Nordenham

Wegen Drogenhandels: 53-jähriger Nordenhamer muss drei Jahre hinter Gitter

Handel und Besitz von Drogen lautete der Vorwurf gegen einen Nordenhamer vor dem Amtsgericht. Es ging um 314 Fälle. Am Ende reichten vier Fälle für eine Haftstrafe. Vor Gericht wurde auch die Lebensgeschichte des 53-Jährigen deutlich.

Es geht um Handel und Besitz von Drogen: 314 Fälle wurden einem Nordenhamer vor dem Amtsgericht Nordenham vorgeworfen. Für vier Fälle wurde er jetzt verurteilt.

Es geht um Handel und Besitz von Drogen: 314 Fälle wurden einem Nordenhamer vor dem Amtsgericht Nordenham vorgeworfen. Für vier Fälle wurde er jetzt verurteilt. Foto: Daniel Karmann

Drastische Zahl vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Nordenham: In 314 Fällen war ein 53 Jahre alter Nordenhamer angeklagt, weil er mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt und Drogen besessen haben soll. Am Ende standen 310 Freisprüche aus Mangel an Beweisen, aber auch vier Fälle, für die er zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Außerdem muss er in eine Entziehungsanstalt.

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