Beim Behinderten-Pauschbetrag handelt es sich um einen jährlichen Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, erläutert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake in einer Mitteilung. Konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Julia Lax, SoVD-Beraterin aus Brake. Für blinde Menschen liege der Pauschbetrag bei 7.400 Euro.
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