Bis Ende Januar sollte jeder betroffene Grundstückseigentümer einen entsprechenden Bescheid vorliegen haben, betont Bürgermeister Michael Hannebacher auf Anfrage der BZ. Schwieriger zu beantworten als die Frage nach dem „Wann?“ ist die Frage nach der Höhe des individuell zu entrichtenden Betrages. Schließlich mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer für die Neubewertung ihres Grundbesitzes in den vergangenen Jahren eine elektronische Grundsteuererklärung abgeben.
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