Rotenburg

Rechtsanspruch ab 2026: Behörde und Schulen bereiten sich auf den Ganztag vor

Lange nicht alle Grundschulen in der Region bieten den Ganztag an. Ab 2026 greift aber bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Schulleitungen fragen sich, woher das Personal dafür kommen soll. Wir haben Antworten auf wichtige Fragen zum Thema mit Dezernentin Elke Oppermann zusammengetragen.

In den Grundschulen muss ab 2026 auch ausreichend Raum und Platz sein für das gemeinsame Mittagessen.

In den Grundschulen muss ab 2026 auch ausreichend Raum und Platz sein für das gemeinsame Mittagessen. Foto: Roland Weihrauch

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