Wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder auf seinem Mobiltelefon ist ein 48 Jahre alter, in Butjadingen wohnender Mann vom Schöffengericht am Amtsgericht Nordenham entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Diese Haftstrafe hat das Gericht zur Bewährung (auf drei Jahre) ausgesetzt. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 800 Euro. Das Geld bekommt der Weiße Ring, eine Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität und Gewalt, in der Wesermarsch.
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