Butjadingen

Kinderpornografie auf dem Handy: So ist ein Butjadinger überführt worden

Auf den Bildern sind keine sexuellen Handlungen zu sehen, dennoch sind es strafbare Aufnahmen. Weil er diese Bilder in seinem Besitz hatte, stand der 48-Jährige vor Gericht. Die Ermittlungen waren durch einen Hinweis aus den USA ausgelöst worden.

Ansicht des Nordenhamer Amtsgerichts

Das Amtsgericht Nordenham hat einen Butjadinger wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt. Foto: Glückselig

Wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder auf seinem Mobiltelefon ist ein 48 Jahre alter, in Butjadingen wohnender Mann vom Schöffengericht am Amtsgericht Nordenham entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Diese Haftstrafe hat das Gericht zur Bewährung (auf drei Jahre) ausgesetzt. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 800 Euro. Das Geld bekommt der Weiße Ring, eine Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität und Gewalt, in der Wesermarsch.

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