Nordenham

In diesem Jahr gilt die Regelaltersrente für den Jahrgang 1958

Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige frühestmögliche Renteneintrittsalter, wie der SoVD-Kreisverband Wesermarsch mitteilt.

Die Voraussetzung laut der Mitteilung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen sei es aber möglich, vor dem Erreichen des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen.

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