Die im Oktober 2022 vom Gemeinderat beschlossene dritte Änderung der Butjadinger Hundesteuersatzung soll jetzt auf Initiative von Gemeindekämmerer Jens Kühne redaktionell und inhaltlich angepasst werden. Die Steuersätze sollen aber unverändert bleiben. Das heißt: Für den ersten Hund sind in der Gemeinde Butjadingen jährlich weiterhin 60 Euro, für den zweiten 84 Euro und für jeden weiteren Hund 108 Euro an die Gemeinde zu zahlen.
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