Rotenburg

Hickhack um Lichterfahrten ist endlich vorbei

Wie sind die sogenannten Lichterfahrten rechtlich einzuordnen? Der Landkreis Rotenburg hat sich mit anderen Landkreisen und der Polizei ausgetauscht und geklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Fahrten genehmigt werden können.

Lichterfahrten wie diese sind zwar beliebt, sorgten aber vergangenes Jahr auch für Diskussionen.

Lichterfahrten wie diese sind zwar beliebt, sorgten aber vergangenes Jahr auch für Diskussionen. Foto: Karsten Klama

Lichterfahrten sind Umzüge mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die weihnachtlich geschmückt und beleuchtet sind. Bei der rechtlichen Beurteilung der Lichterfahrten sind im vergangenen Jahr unterschiedliche Rechtsauffassungen zutage getreten. Das hatte für einige Aufregung gesorgt.

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