Butjadingen

Gemeinde Butjadingen weist auf die Streu- und Räumpflicht hin

Die Gemeinde Butjadingen weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht hin. Sie umfasst die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Abstumpfen der Gehwege, Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege in geschlossenen Ortslagen.

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Butjadingen noch einmal auf die bestehende Streu- und Räumpflicht hin.

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Butjadingen noch einmal auf die bestehende Streu- und Räumpflicht hin. Foto: Daniel Karmann

Bei Schneefall sind Gehwege, Radwege, sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1 Meter ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von jeweils 1 Meter freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist auf beiden Seiten ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 Meter neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn oder des verkehrsberuhigten Bereiches freizuhalten.

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