Landkreis Rotenburg

Fall Lauenbrück: Wenn Kinder randalieren – was kann das Jugendamt tun?

Was passiert, wenn Kinder unter 14 Jahren schwere Schäden verursachen – aber strafrechtlich nicht belangt werden können? In Lauenbrück steht ein Betrieb vor hohen Kosten. Jetzt rückt das Jugendamt in den Fokus – und hat nur begrenzte Möglichkeiten.

Innenansicht eines Autos, die Scheibe ist kaputt, das Handschuh offen. Drei Kinder haben in Lauenbrück einen riesigen Vandalismusschaden in einer Maschinenhalle verursacht. Was macht das Jugendamt in diesen Fällen?

Drei Kinder haben in Lauenbrück einen riesigen Vandalismusschaden in einer Maschinenhalle verursacht. Was macht das Jugendamt in diesen Fällen? Foto: Kreib/Kreiszeitung

Die Kommentare in den Sozialen Medien über die Spur der Verwüstung in der Maschinenhalle von Baumab Lemke in Lauenbrück beschäftigen sich vor allem mit der Frage, ob die Eltern der drei Kinder (7 und 11) für den Schaden von 50.000 Euro haften. Eine andere Frage ist, ob und was mit den Minderjährigen, die noch nicht strafmündig sind, passiert. Denn vor Gericht werden sie nicht landen. Die Mediengruppe Kreiszeitung hat beim Jugendamt des Landkreises Rotenburg nachgefragt. Die Behörde wird in diesen und ähnlichen Fällen aktiv, ist aber, solange Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, auf die Mitarbeit der Betroffenen und deren Eltern angewiesen. Das Jugendamt ist kein Ersatz für ein ausbleibendes Verfahren vor Gericht. Es geht in erster Linie um Hilfe und Erziehung.

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