2023 tritt die nächste Stufe der EU-Agrarreform in Kraft. Darin ist die Anhebung der Flächenstilllegung festgeschrieben. Doch davon hat die EU-Kommission angesichts der Folgen des Krieges gegen die Ukraine Abstand genommen. Die Bundesregierung folgt der EU-Kommission und setzt die für 2023 vorgesehene Stilllegung aus. Die Bauern im Land sind von der Verpflichtung entbunden, vier Prozent ihres Ackerlandes als Brache zu behandeln. Um die womöglich auch im kommenden Jahr drohende Getreideknappheit zu lindern, dürfen Landwirte auf den Flächen Getreide anbauen, statt sie stillzulegen.
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