Ab dem 1. Oktober sind die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die Befunde ihrer Patientinnen und Patienten in der elektronischen Patientenakte, kurz „ePA“ einzutragen. „Die ‚ePA‘ ist eine Art Sammelmappe für Gesundheitsdaten. Darin befinden sich Arztbriefe, Berichte vom Krankenhaus oder eine Liste der Medikamente“, erklärt Patrik Kasparak, Pressesprecher der Betriebskrankenkasse Melitta HMR, aus Nordenham.
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