Die bisher vorgesehene Höhenbegrenzung von 200 Meter für neue Windräder im Windpark Rodenkircherwurp ist auf Anweisung des Landkreises gestrichen worden. Denn mit einer Begrenzung auf eine Maximalhöhe werde ausgeschlossen, dass eine solche Windkraftanlage – das gilt jetzt auch für Windparkvorhaben andernorts im Landkreis – angerechnet werden könne, um die Vorgaben des Landes für Windenergienutzung zu erfüllen.
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