„Die Steuern sind dennoch fristgerecht entsprechend der im letzten Bescheid festgesetzten Fälligkeiten zu entrichten“, teilt die Gemeinde mit. Der erste Fälligkeitstermin für die Grundsteuer im neuen Jahr sei der 15. Februar (weitere Termine: 15. Mai, 15. August, 15. November). Auf Antrag könne die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
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