Der Landkreis Wesermarsch macht darauf aufmerksam, dass die Fahrzeugwäsche auf Privatgrundstücken verboten ist. Die Kreisverwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf das niedersächsische Wassergesetz sowie das Wasserhaushaltsgesetz auf bundesstaatlicher Ebene. Diese sehen nämlich vor, dass potenziell gefährliche Stoffe nicht in Gewässer abgeleitet werden dürfen. „Das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Waschwasser darf demnach weder im Boden versickern noch einem oberirdischen Gewässer, dem Grundwasser, einem Regenwasserkanal oder der eigenen Kleinkläranlage zugeführt werden“, erklärt die Kreisverwaltung.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Der NZ-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.