Nordenham

Auf Privatgrundstücken ist die Autowäsche verboten

Die Sonne meldet sich mit aller Kraft zurück. Da lockt die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück im Freien. Doch da dadurch umweltschädliche Stoffe in den Umlauf geraten, ist das Ganze gesetzlich verboten, wie der Landkreis Wesermarsch erklärt.

Eine Person wäscht ihr/sein  Auto.

Bei der Fahrzeugwäsche müssen Autofahrer darauf achten, dass diese an einem gesetzlich geeigneten Ort stattfindet. Foto: von PixArtAsia.com über Pixabay

Der Landkreis Wesermarsch macht darauf aufmerksam, dass die Fahrzeugwäsche auf Privatgrundstücken verboten ist. Die Kreisverwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf das niedersächsische Wassergesetz sowie das Wasserhaushaltsgesetz auf bundesstaatlicher Ebene. Diese sehen nämlich vor, dass potenziell gefährliche Stoffe nicht in Gewässer abgeleitet werden dürfen. „Das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Waschwasser darf demnach weder im Boden versickern noch einem oberirdischen Gewässer, dem Grundwasser, einem Regenwasserkanal oder der eigenen Kleinkläranlage zugeführt werden“, erklärt die Kreisverwaltung.

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