Und das gilt nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für mindestens ein weiteres Jahr. Sofern das Urteil gegen den zum Tatzeitpunkt in Sottrum-Stuckenborstel, mittlerweile in Langwedel wohnhaften Angeklagten rechtskräftig werden sollte. Grund ist die mit dem neuesten Urteil verhängte Sperrfrist von einem Jahr. Vor deren Ablauf darf die zuständige Behörde dem einschlägig vorbestraften Mann keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
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