Nachdem eine 87-Jährige aus Sottrum nicht zu einer Berufungsverhandlung am Landgericht Verden erschienen ist, hat die 5. Kleine Strafkammer eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestätigt. Die Angeklagte hatte selbst Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Rotenburg vom 18. August 2022 eingelegt.
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