Das entsprechende Urteil, das von der 3. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes im September 2021 gefällt worden war, ist nun rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Montag Richter Frederik Franz, stellvertretender Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes.
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