Gelten in Arztpraxen eigene Corona-Regeln?

Ein Vater ist mit seinem Sohn zum Arzt gegangen. In der Praxis weist ihn die Bremerhavener Ärztin darauf hin, dass sein Sohn auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Der Vater verweist auf das Alter seines zweijährigen Kindes und auf die Rechtsverordnung: Die sieht vor, dass Kinder erst ab sechs Jahren einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die Ärztin streicht daraufhin den Termin des Vaters mit dem Hinweis, ihre Praxis sei voll. Welche Regelung gilt in einem solchen Fall? Die Rechtsverordnung oder das Hausrecht der Ärztin?

An der Maskenpflicht lässt sich erklären, wann das Hausrecht und wann die Rechtsverordnung gilt.

An der Maskenpflicht lässt sich erklären, wann das Hausrecht und wann die Rechtsverordnung gilt. Foto: Colourbox


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