Minutiös sind die Risse in der Region in dem Dokument, das Berge vorlegt, aufgelistet. Auffällig dabei, dass bei Rissen von Pferden und Rindern laut Wolfsrichtlinie ein Herdenschutz als „nicht erforderlich“ gilt. Die Tiere seien zum Selbstschutz fähig. Dass es dennoch zu Rissen gekommen sei, ist einer der Gründe, mit dem das Ministerium den Abschuss rechtfertigt. Daneben seien auch Schafe trotz eines „wolfsabweisenden Herdenschutzes“ gerissen worden.
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