Je ein Wolf aus dem Schiffdorfer und Garlstedter Rudel darf abgeschossen werden, die entsprechende Ausnahmegenehmigung des Ministeriums liegt vor. Ausschlaggebend war hierfür unter anderem – wie berichtet – der Antrag einer Loxstedterin. Dies sei aber nicht der einzige diesbezügliche Antrag gewesen, dem nach eingehender Prüfung stattgegeben worden sei, teilt das Umweltministerium auf Nachfrage mit. Unterdessen gibt es aber auch Kritik an dem genehmigten Abschuss.
von
Kristin Seelbach
Ronda Jütting geht mit ihrem kleinen Kind spazieren, doch die Angst vor dem Wolf geht mit. Foto: Lothar Scheschonka