Die Wölfe aus den Rudeln Schiffdorf und Garlstedt dürfen nicht geschossen werden, zumindest vorerst. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass die vom Land Niedersachsen Mitte Januar erteilte Ausnahmegenehmigung – die aktuell noch bis Ende März gilt – „voraussichtlich rechtswidrig“ ist. Und damit den Eilanträgen der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ stattgegeben.