Die neue Corona-Verordnung ist mit der heißen Nadel gestrickt. Nach der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten wurde über Nacht ein Entwurf geschrieben und an die Landkreise am Freitagabend verschickt. Der Paragraf über die Regelungen für die Hochinzidenzkommunen fehlte komplett - nicht auszuschließen, dass es sich dabei um ein Versehen gehandelt haben könnte. Daraufhin bereiten sich Einzelhändler auf das Terminshopping vor, am Samstagabend wird ein neuer Verordnungsentwurf versendet. Dieses Mal ist der Paragraf 18a dabei - für Einzelhändler in der Wesermarsch bedeutet der Abschnitt, dass sie doch nicht öffnen dürfen. Jemand sehr Findiges studiert die Verordnung, findet ein Schlupfloch und über etliche Kanäle wird kommuniziert: Hey, ihr dürft Bemusterungstermine anbieten. Das hat die Landesregierung sicher nicht gewollt und versucht nun, mit Definitionen nachzubessern. Die werden freilich unterschiedlich interpretiert - das Ergebnis: ein großes Tohuwabohu. Dass die Wesermarsch bei der Inzidenz noch immer weit über 100 liegt, ist das eigentliche Problem. Hier müssen Lösungen her, den Wert nach unten zu drücken. Die Lösung kann aber nicht sein, dem Einzelhandel weitere Steine in den Weg zu legen. Auch in Hochinzidenzkommunen ist es nicht erwiesen, dass die Geschäfte Corona-Hotspots sind. Es liegt wie so oft am Einzelnen: Abstand halten und Hygieneregeln beachten!
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