Wasserskianlage in Spaden: Kläger unterliegt erneut
Für die Gemeinde Schiffdorf und den Betreiber der Wasserskianlage am Spadener See ist es keine „Überraschung“, der Bebauungsplan Nr. 8a „Erholungspark Spadener See“ ist rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies einen sogenannten Normenkontrollantrag eines Anwohners, der anonym bleiben möchte, gegen den 2018 in Kraft getretenen Bebauungsplan zurück. Im Kern ging es um ein Verkehrsgutachten.