Wem ein Fundtier zuläuft, muss es unverzüglich dem Fundamt der Gemeinde melden. Und wer zum Beispiel herrenlose oder fremde Katzen füttert, muss sich im Klaren darüber sein, dass er, auch wenn er nicht Besitzer ist, die Verantwortung des Halters übernimmt. Das kann kosten. Foto: picture alliance / dpa