Mieter verstorben, Wohnung neu vermietet? Schön wär’s. Denkt sich Willy F. und blättert ratlos im dicken Aktenordner. Der ist schwer von der gesamten behördlichen Korrespondenz ab Juni 2021. Seit die Eigentumswohnung des Rentners unbewohnt ist. Und polizeilich versiegelt.
von
Susanne Schwan
Seit Juni 2021 kann Willy F. seine Eigentumswohnung nicht mehr betreten, sie auch nach dem Tod seines Mieters nicht weitervermieten, er bleibt auf den laufenden Kosten sitzen. Foto: Lothar Scheschonka