Polizei darf Gästelisten in Niedersachsen und Bremen einsehen
Sogenannte Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés zum Nachverfolgen von Infektionsketten ausliegen, können in Niedersachsen und Bremen im Einzelfall auch für Polizeiermittlungen genutzt werden. Während die Polizei in Bremen in den vergangenen Monaten bereits vereinzelt auf die Listen zurückgegriffen hat, sind solche Fälle in Niedersachsen nicht bekannt, teilten die Innenbehörden beider Länder mit.