Nordenham: Das bedeutet die Baumschutzsatzung für Grundstückseigentümer
Für Verwirrung sorgte nun im Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität eine Änderung der Baumschutzsatzung. Uneinig waren sich die Fraktionen darüber, wer letztlich zu Ersatzpflanzungen oder -zahlungen bei Fällung geschützter Bäume verpflichtet ist. Grundstückseigentümer können aber aufatmen.
von
Sarah Schubert
Neupflanzungen von Bäumen, wie hier an den Gateteichen, sollen auf Privatgrundstücken verpflichtend werden, wenn geschützte Bäume ohne Genehmigung beseitigt werden. Foto: Sarah Schubert