Wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, muss bald auch Masken dabei haben. Das Bundesverkehrsministerium plant nach Informationen unserer Redaktion eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Demnach muss jeder Fahrer dann bei einer Kontrolle zwei Masken vorweisen können.
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Künftig soll es nicht mehr reichen, die OP-Maske in der Tasche dabei zu haben. Geplant ist, dass Autofahrer mindestens zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Fahrzeug führt. Foto: Christin Klose/dpa