Klage abgewiesen: Steuerzahler muss nicht für die A1 zahlen
Der Steuerzahler muss vorerst kein Geld nachschießen: Trotz hoher Mautausfälle bleibt der private Autobahnbetreiber A1 mobil auf seiner Millionenforderung an den Bund sitzen. Eine entsprechende Klage des Unternehmens, das für einen Großteil der A1 zwischen Hamburg und Bremen zuständig ist, wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Dienstag in einem Berufungsverfahren zurück. Der Fall könnte bei einer Beschwerde des Konsortiums aber noch am Bundesgerichtshof landen.