Schottergärten sind zum Synonym geworden für „Gärten“, aus denen die Natur ausgesperrt wird. Schottergärten sind laut niedersächsischer Bauordnung gar nicht zulässig. In der Wesermarsch setzten die Behörden allerdings nicht auf Sanktionen, sondern auf Information, um der Natur wieder mehr Raum zu verschaffen.
von
Christoph Heilscher
Schottergärten sind laut niedersächsischer Bauordnung gar nicht zulässig. In der Wesermarsch setzen die Behörden allerdings nicht auf Sanktionen, sondern auf Information, um der Natur wieder mehr Raum zu verschaffen. Foto: picture alliance/dpa