Impfpflicht: Was droht ungeimpften Pflegekräften?

Geimpft oder genesen – diesen Status müssen Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen des medizinischen Bereichs ab dem 16. März vorweisen. So will es der Gesetzgeber. Wer sich dagegen sträubt, dem drohen ernsthafte Konsequenzen – bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Und das in einem Berufszweig, in dem qualifiziertes Personal ohnehin ein knappes Gut ist. Wir haben mit Arbeitgebern und Beschäftigten im Landkreis Wesermarsch darüber gesprochen, wie sie mit dieser konfliktbehafteten Situation umgehen.

Ab 16. März gilt in Niedersachsen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kliniken in Nordenham und Cuxhaven sehen Versorgung gewährleistet.

Ab 16. März gilt in Niedersachsen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kliniken in Nordenham und Cuxhaven sehen Versorgung gewährleistet. Foto: dpa


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