Illegale Liebesdienste
„Social Distancing“ gilt seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie auch nach Aufhebung des Lockdown. Geschäfte und Massagepraxen sind wieder geöffnet, Kontaktsportarten wie Judo oder Ringen sind seit Anfang Juli wieder erlaubt, doch das Geschäft mit der käuflichen Liebe in den behördlich konzessionierten Betriebsstätten wie Modellwohnungen oder Bordellen ist noch untersagt. „Ein klarer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz“, findet Holger Rettig, Vorsitzender des Unternehmerverbandes Erotikgewerbe Deutschland (UEDG). Er macht sich Sorgen, denn viele Prostituierte arbeiten derzeit illegal und ohne Schutz, um über die Runden zu kommen.