EuGH-Urteil: Mehr Ruhe im Bereitschaftsdienst

Nach dem Alarm zählt jede Minute: Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell vor Ort sein. Deshalb sind immer einige Feuerwehrleute in Bereitschaft. Aber sind diese Bereitschaftszeiten gleichbedeutend mit Arbeitszeit? Nicht immer, aber oft, entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Entscheidend ist, dass sich Arbeitnehmer ausreichend erholen können. Bei erheblichen Einschränkungen der Freizeit kann Bereitschaft laut EuGH komplett als Arbeitszeit betrachtet werden.

Mitarbeiterinnen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes sitzen und stehen in der Dispositionszentrale der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vor ihren Bildschirmen.

Mitarbeiterinnen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes sitzen und stehen in der Dispositionszentrale der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vor ihren Bildschirmen. Foto: picture alliance/dpa


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