EuGH-Urteil: Mehr Ruhe im Bereitschaftsdienst
Nach dem Alarm zählt jede Minute: Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell vor Ort sein. Deshalb sind immer einige Feuerwehrleute in Bereitschaft. Aber sind diese Bereitschaftszeiten gleichbedeutend mit Arbeitszeit? Nicht immer, aber oft, entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Entscheidend ist, dass sich Arbeitnehmer ausreichend erholen können. Bei erheblichen Einschränkungen der Freizeit kann Bereitschaft laut EuGH komplett als Arbeitszeit betrachtet werden.