Kuriose Verhandlung am Amtsgericht Zeven

Der Fall ist kurios und die Verhandlung darüber am Amtsgericht Zeven steht ihm in nichts nach. Dort muss sich zurzeit ein 49-Jähriger verantworten, dem Freiheitsberaubung vorgeworfen wird. Eigentlich sollte der Prozess gar nicht stattfinden, doch nun ist bereits der dritte Verhandlungstag angesetzt.

Für Freiheitsberaubung sieht das Strafgesetz in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft vor. Der Mann, der wegen eines solchen Delikts derzeit in Zeven vor Gericht steht, wollte sich hingegen nicht mit einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe abfinden.

Für Freiheitsberaubung sieht das Strafgesetz in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft vor. Der Mann, der wegen eines solchen Delikts derzeit in Zeven vor Gericht steht, wollte sich hingegen nicht mit einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe abfinden. Foto: picture alliance / dpa


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