Corona-Verordnung: „Wer soll das noch verstehen?“

Der Landkreis Wesermarsch zählt weiterhin zu den sechs Hochinzidenzkommunen in Niedersachsen. Die neue Corona-Verordnung sieht vor, dass in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 dem Einzelhandel auch kein Terminshopping erlaubt ist. In der Verordnung gibt es jedoch ein Schlupfloch, das Anprobe- und Bemusterungstermine erlaubt. Was das genau bedeutet, hat die niedersächsische Staatskanzlei nun definiert.

Die Staatskanzlei hat definiert, dass ein individuell bestelltes Kleidungsstück – zum Beispiel ein neuer Anzug – im Geschäft anprobiert werden darf, das Anprobieren einer Jeans ist jedoch nicht erlaubt.

Die Staatskanzlei hat definiert, dass ein individuell bestelltes Kleidungsstück – zum Beispiel ein neuer Anzug – im Geschäft anprobiert werden darf, das Anprobieren einer Jeans ist jedoch nicht erlaubt. Foto: Archiv


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