Corona-Ruhetags-Beschluss juristisch fragwürdig
Um das Risiko von Corona-Infektionen einzudämmen, hat die jüngste Bund-Länder-Schalte den Gründonnerstag (1. April) sowie Karsamstag (3. April) zu Ruhetagen erklärt. Was das für die Arbeitnehmer bedeutet, erläuterte der Kölner Anwalt für Arbeitsrecht, Markus Mingers, im Gespräch mit unserem Berliner Korrespondenten Stefan Vetter.