Bis zu 100 Personen: Gottesdienste sind noch erlaubt

Die Landesregierung erlaubt unter Auflagen weiterhin Veranstaltungen für bis zu 100 Personen. Gemeint seien damit in der Rechtsverordnung vor allem Gottesdienste und Trauerfeiern, heißt es. Und tatsächlich sind diese Grenzen auch schon erreicht worden, wie eine Umfrage ergeben hat.

Trotz der strikten Kontaktbeschränkungen sind Zusammenkünfte mit bis 100 Personen in Ausnahmefällen - etwa Gottesdiensten - zulässig.

Trotz der strikten Kontaktbeschränkungen sind Zusammenkünfte mit bis 100 Personen in Ausnahmefällen - etwa Gottesdiensten - zulässig. Foto: picture alliance / dpa


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