Ausnahme von der Maskenpflicht

Eigentlich wollte Claudia Hanewald* in der vergangenen Woche nur einen kurzen Einkauf erledigen. Doch da sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, wurde dieser für sie zum Ärgernis.

Auch in Niedersachsen und Bremen gilt Maskenpflicht. Wer einen solchen Schutz aber aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, ist von der Pflicht ausgenommen. Foto: Frank Molter/dpa

Auch in Niedersachsen und Bremen gilt Maskenpflicht. Wer einen solchen Schutz aber aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, ist von der Pflicht ausgenommen. Foto: Frank Molter/dpa Foto: Molter/dpa


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