Wirtschaft

Verspätete Abrechnungen: Kläger feiern Erfolg gegen EWE

Einen Teilerfolg feiert die Verbraucherzentrale mit einer Klage gegen EWE. Deren Vertriebsgesellschaft muss Abrechnungen sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. In einigen Fällen hatte es mehr als sechs Monate gedauert.

Ein Stromzähler zeigt die verbrauchten Kilowattstunden an. Mit ihren Abrechnungen hat sich EWE zuletzt zu viel Zeit gelassen. Künftig müssen sie binnen sechs Wochen vorliegen, fordert das Landgericht Oldenburg. Es gab damit der Verbraucherzentrale Niedersachsen recht, die geklagt hatte.

Ein Stromzähler zeigt die verbrauchten Kilowattstunden an. Mit ihren Abrechnungen hat sich EWE zuletzt zu viel Zeit gelassen. Künftig müssen sie binnen sechs Wochen vorliegen, fordert das Landgericht Oldenburg. Es gab damit der Verbraucherzentrale Niedersachsen recht, die geklagt hatte. Foto: Sina Schuldt

Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt, gab ihr das Landgericht Oldenburg in Teilen recht. Laut Urteil hat die Vertriebsgesellschaft des Energieversorgers EWE Abrechnungen für Strom- und Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Klage gegen den Energieversorger eingereicht, da Kundinnen und Kunden teils Monate auf Jahres- und Abschlussrechnungen sowie die Auszahlung von Guthaben warten mussten. EWE war laut den Verbraucherschützen nicht bereit gewesen, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

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