Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt, gab ihr das Landgericht Oldenburg in Teilen recht. Laut Urteil hat die Vertriebsgesellschaft des Energieversorgers EWE Abrechnungen für Strom- und Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Klage gegen den Energieversorger eingereicht, da Kundinnen und Kunden teils Monate auf Jahres- und Abschlussrechnungen sowie die Auszahlung von Guthaben warten mussten. EWE war laut den Verbraucherschützen nicht bereit gewesen, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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